Erhaltungsbeitrag Wasser, Kanal nach dem Oö Raumordnungsgesetz

Ab dem fünften Jahr nach der Vorschreibung des entsprechenden Aufschließungsbeitrages für Kanal und/oder Wasser hat die Gemeinde jährlich einen Erhaltungsbeitrag gem. den Bestimmugnen des OÖ Raumordungsgesetzes (OÖ ROG) vorzuschreiben.

Berechnung

Erhaltungsbeitrag Kanal:

Grundstücksfläche x EUR 0,24


Erhaltungsbeitrag Wasser:

Grundstücksfläche x EUR 0,11

Die Sätze sind Vorgabewerte des Landes Oö. Die Erhaltungsbeiträge sind nicht anrechnungsfähig.

Die Einhebung der vorgeschriebenen Erhaltungsbeiträge endet mit der Vorschreibung der Anschlussgebühren entsprechend der geltenden Kanal- oder Wassergebührenordnung der Gemeinde.