Grundsteuer A

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen/Betriebe:

Hebesatz: 500 v.H. des Steuermessbetrages

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird vom Gemeinderat der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr festgelegt und beschlossen.

Die Berechnung des Steuermessbetrages erfolgt durch das zuständige Finanzamt und nicht durch die Gemeinde!