Grundsteuer B

Grundsteuer für Grundstücke

Hebesatz: 500 v.H. des Steuermessbetrages

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird vom Gemeinderat der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr festgelegt und beschlossen.

Die Berechnung des Steuermessbetrages erfolgt durch das zuständige Finanzamt und nicht durch die Gemeinde!