Kanal-Mindestanschlussgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt4591,40 €

Gültig ab 01.01.2024

Für den Anschluss von Grundstücken an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz wird eine Kanal-Anschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.

Die Kanalanschlussgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage EUR 30,61 (inkl. 10 % USt), mind. aber EUR 4.591,40 (inkl. 10 % USt).


Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschoßiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschoßiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz aufweisen.

Bei der Berechnung ist auf die volle Quadatmeteranzahl der einzelnen Geschoße abzurunden.
Dachräume, Dach- und Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benutzbar ausgebaut sind.

Zur Bemessungsgrundlage zählen:

  • freistehende, angebaute und Kellergaragen 
  • Nebengebäude
  • Schwimmbäder sind mit der m²-Anzahl der Wasseroberfläche in die BMG einzubeziehen
  • Kellerbars, Saunen, Hallenbäder, Waschküchen, Hobby-Fitnessräume in Dach- und Kellergeschoßen

Zur Bemessungsgrundlage zählen NICHT:

  • Über die Gebäudefluchtlinie vorspringende Balkone und Terrassen
  • Heizräume, Brennstofflagerräume, Schutzräume

 



Nähere Bestimmungen dazu sind in der geltenden Kanalgebührenordnung der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr einzusehen.