Rechtliche Information zur Holsammlung Altpapier mit Abholung per Seitenlader

Im Bild zu sehen die Rote Tonne für die Altpapiersammlung.

Die Entleerung der 240-Liter-Altpapierbehälter erfolgt im Bezirk Steyr-Land mittels Seitenlader. Dieses System ist im Bezirk, aber auch in weiteren Regionen Oberösterreichs teilweise schon viele Jahre im Einsatz. Nach Rückfragen in Bezug auf Haftungsthematiken

nimmt der Bezirksabfallverband Steyr-Land wie folgt Stellung:

  • • Gemäß Auskunft bei der Direktion Straßenbau und Verkehr stellt die Bereitstellung von Abfallbehältern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr keinen verkehrsfremden Zweck im Sinne des § 82 StVO dar. Dementsprechend ist diese Form der Bereitstellung als zulässig zu bewerten.

  • • Bei der von der Firma Waizinger GmbH & Co KG beschriebenen Vorgangsweise zur Bereitstellung der Altpapierbehälter sind aus verkehrstechnischer Sicht grundsätzlich keine Probleme zu erwarten. Dessen ungeachtet kann in Einzelfällen eine unbedachte Aufstellung dazu führen, dass es verkehrstechnische Schwierigkeiten gibt. Für diese Fälle wird der BAV Steyr-Land in Zusammenarbeit mit dem Sammelpartner eine Lösung suchen, um das Problem zu beheben.

  • • Bezüglich Haftungsfragen können keine generellen Aussagen oder Zusagen gemacht werden, da solche Fragen immer eine Einzelfallentscheidung sind und der gesamte Sachverhalt betrachtet werden muss. Allgemein möchten wir aber festhalten, dass die Altpapiersammlung vom Bezirksabfallverband Steyr-Land organisiert und beauftragt wird und auch die Altpapierbehälter sich im Eigentum des Bezirksabfallverbandes befinden. Dementsprechend sehen wir uns als ersten Ansprechpartner zur Klärung rechtlicher Fragen.

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12.12.2022