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Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich
Was wird gefördert?
Gefördert wird ausschließlich die Reparatur der nachstehend angeführten Elektrogeräte:
Gefördert werden nur Arbeitszeit und Materialkosten für Reparaturen von Fachbetrieben.
Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Vergabe des Reparaturauftrages Kontakt mit der Förderstelle auf.
Hinweis:Wir möchten Sie im Zusammenhang mit der Förderaktion auf die clevere Reparatur-Suche auf der Plattform reparaturfuehrer.at hinweisen. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite bei den Web-Tipps. Bitte nutzen Sie diese Plattform, um sich über das Thema „Reparieren“ und über jene Firmen, die ein Reparatur-Service anbieten, zu informieren.
Wie wird gefördert?
Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Reparaturkosten, maximal 100 Euro pro Gerät.
Hinweis: Der Rechnungsbetrag muss mindestens 100 Euro inkl. MwSt. betragen. Reparaturen unter diesem Wert werden nicht gefördert.
Förderfähige Kosten sind Reparaturdienstleistungen ausschließlichan den unter “Was wird gefördert?“ aufgezählten Elektrogeräten.
Diese Landesförderung kann mit allfälligen weiteren Förderungen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100 % der anrechenbaren Kosten) erfolgen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben den in der Förderungserklärung angeführten Bedingungen gelten folgende zusätzliche:
Informationen zum Datenschutz finden Sie ganz unten in der Fußzeile (Footer) dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Abwicklung / Antragstellung
Antragstellung
Die Förderung ist NACH Durchführung der Reparatur und Ausstellung der maßgeblichen Rechnung vorrangig ONLINE (mittels elektronischen Antragsformulars) beim Amt der Oö. Landesregierung zu beantragen (siehe "Formulare"). Sämtliche angeführten erforderlichen Unterlagen sind mit dem Antrag zu übermitteln.
Auszahlung
Die Auszahlung der Landesförderung erfolgt nach Vorlage aller relevanter Unterlagen und Genehmigung der Förderung durch das zuständige Regierungsmitglied auf das in der Antragstellung angegebene Bankkonto eines inländischen Bankinstitutes.
Online beantragen:
https://e-gov.ooe.gv.at/fs_us/start.do?event=view&wfjs_enabled=false&generalid=us003reparaturbonus#
oder Antrag ausfüllen: UWD_US_E76_Reparaturbonus.pdf herunterladen (0.26 MB)