Die Hundehaltung unterliegt den Bestimmungen des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 idgF.
Hundeanmeldung:
Hunde, die älter sind als 12 Wochen, sind binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
Der Meldung sind anzuschließen:
- der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis (dieser ist bereits vor der Anschaffung eines Hundes zu absolvieren)
- der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht.
- die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a, Abs. 5 TSchG. Falls dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht erbracht werden kann, ist er innerhalb von zwei Monaten nachzureichen.
Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die nötige Sachkunde für das Halten von Hunden verfügen und psychisch, physisch und geistig in der Lage sind, eine Hundehaltung mit der nötigen Sorgfalt und Verlässlichkeit zu betreiben.
Im Zuge der Anmeldung erhalten Sie eine Hundemarke (Selbstkosten EUR 4,00). Bei Verlust der Hundemarke oder bei Unlesbarkeit ist unverzüglich eine Ersatzmarke bei der Gemeinde zu besorgen. Der Hund muss die Hundemarke außerhalb der Wohnung ständig am Halsband oder Brustgurt tragen, sodass jederzeit über die Hundeliste der Tierhalter zugeordnet werden kann. Diese Maßnahmen dienen vor allem der Tollwutbekämpfung und sind im Tierseuchengesetz bzw. in den Verordnungen dazu verankert. Es ermöglicht aber auch eine schnelle Rückführung Ihres Hundes, sollte dieser einmal weglaufen.
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesebaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt zu kennzeichnen/chippen zu lassen.
Weiters hat eine Meldung bei der Heimtierdatenbank des Bundes zu erfolgen (entweder über Tierarzt, Bezirkshauptmannschaft oder online zB. unter www.animaldata.com).
Hundeabmeldung:
Die Abmeldung eines Hundes (zB. durch Tod, Verkauf, Wegzug ...) hat ebenfalls schriftlich innerhalb einer Woche bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde mittels Abmeldeformular zu erfolgen.
Hundeabgabe:
EUR 48,00/Hund und Jahr
EUR 20,00/Wachhund (gilt für Landwirtschaften und sonstigen Betrieben)
Formulare:
Anmeldeformular
Hundeabmeldung
Sachkundenachweis:
ÖRV St. Ulrich/Steyr
Ansprechpartnerin: Fr. Klaudia Beck, Tel. +43 650 300 95 71
Weitere Infos:
Land Oö - Infos zum Thema Hunde
Neues Oö Hundehaltegesetz 2024
Ansprechpersonen:
Elisabeth Böhm, Manuela Stubauer und Sabine Sandner unter Tel. +43 7252 533 03 oder +43 7252 533 03-19.