Hundehaltung

Die Hundehaltung unterliegt den Bestimmungen des Oö. Hundehaltegesetzes 2024 idgF.


Hundeanmeldung

Hunde, die über 12 Wochen alt sind, sind binnen fünf Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:

  • Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalterin oder des Hundehalters
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat

Der Meldung sind anzuschließen:

  • der für das Halten des Hundes erforderliche Nachweis über die positiv absolvierte Sachkundeausbildung (6 Stunden) (§ 4, Abs. 1); dieser ist bereits vor der Anschaffung eines Hundes zu absolvieren
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht;
  • die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a, Abs. 5, TSchG. Falls dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht erbracht werden kann, ist er innerhalb von zwei Monaten bei der Gemeinde nachzureichen. 

Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die nötige Sachkunde für das Halten von Hunden verfügen und psychisch, physisch und geistig in der Lage sind, den Verpflichtungen gem. Abs. 3 nachzukommen.

Dies gilt nicht für das Halten von Hunden, die als Assistenzhunde bzw. Therapiebegleithunde ausgebildet werden oder wurden.


§ 5 Große Hunde 

Ein großer Hund ist ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg aufweist. 

Wer einen großen Hund hält oder die in den Abs. 3 und 4 vorgesehene Tierarztbestätigung nicht fristgerecht vorlegt, hat zusätzlich zur Sachkunde-Ausbildung gemäß § 4 Abs. 1 mit dem Hund eine Alltagstauglichkeitsprüfung zu absolvieren. 

Hat der Hund bei der Meldung gemäß § 2 Abs. 1 das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet, ist ab dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes eine Bestätigung einer Tierärztin oder eines Tierarztes über die Größe und das Gewicht des Hundes einzuholen und der Gemeinde binnen zwei Monaten vorzulegen.

Frist über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung: spätestens bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats

Hat der Hund bei der Meldung das 12. Lebensmonat vollendet, ist der Gemeinde eine nicht vor dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes eingeholte Bestätigung einer Tierärztin oder eines Tierarztes über die Größe und das Gewicht des Hundes binnen zwei Monaten nach der Meldung vorzulegen, sofern dies nicht bereits vorher zweifelsfrei bestätigt werden kann. 

Hat ein solcher Hund zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht das 8. Lebensjahr vollendet, ist die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung der Gemeinde binnen sechs Monaten nach der Meldung vorzulegen. 

Wird der Gemeinde die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht vorgelegt, ist bis zu deren Vorlage der Hund an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb zu führen. 

Die im § 9 Abs. 3 enthaltenen Bestimmungen betreffend Freilaufflächen gelten sinngemäß.

Bei nicht fristgerecht bestandener Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffälliger Hund. 


§ 6 Hunde spezieller Rassen

Hunde der Rassen 

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • American Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander 

gelten als potentiell gefährliche Hunde.


Hundeabmeldung

Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes bzw. unter Bekanntgabe eines neuen Halters/Halterin innerhalb einer Woche der Gemeinde mittels Abmeldeformular zu melden.


Hundeabgabe

EUR 48,00/Hund und Jahr

EUR 20,00/Wachhund (gilt für Landwirtschaften und sonstigen Betrieben)


Formulare

Hundeanmeldung_Formular.doc herunterladen (0.05 MB)


Datei herunterladen: PDFHundeabmeldung


Sachkundenachweis

ÖRV St. Ulrich/Steyr

Ansprechpartnerin: Fr. Klaudia Beck, Tel. +43 650 300 95 71


Übersicht Kosten

Alltagstauglichkeitsprüfung: EUR 50,00

Vorbereitungskurs ATP (mit 6 Einheiten): EUR 75,00

Sachkundekurs: EUR 75,00


Termin-Vorschau:

Samstag, 03.05.2025, ab 13:00 Uhr - Prüfungstermin ATP


Weitere Infos

Land Oö - Infos zum Thema Hunde


Neues Oö Hundehaltegesetz 2024


Ansprechpersonen


Am Bild sehen Sie einen Hund, welcher gechippt wird.