Abfallabfuhr - Grundgebühren

Gültig ab 01.01.2026:

Zusätzlich zur Abfallabfuhrgebühr ist eine jährliche Grundgebühr zu entrichten, die nach Personen je Haushalt gestaffelt ist:

  inkl. 10% USt.




Grundgebühr 1-Personen-Haushalt (1 EGW)EUR   85,06
Grundgebühr 2-Personen-Haushalt (1,07 EGW)EUR   91,02
Grundgebühr 3-Personen-Haushalt (1,29 EGW)EUR 109,74
Grundgebühr 4-Personen-Haushalt (1,48 EGW)EUR 125,90
Grundgebühr 5-Personen-Haushalt (1,67 (EGW)EUR 142,05
Grundgebühr 6-Personen-Haushalt und mehr (1,86 EGW)EUR 158,21
keine gemeldete Person (1 EGW)EUR   85,06


Zweitwohnsitzhaushalte:

  • für nicht ständig bewohnte Liegenschaften/Ferienwohnungen            EUR    85,06

Grundgebühr für Unternehmen in der Gemeinde:



Grundgebühr Container für BetriebeEUR 668,70
Grundgebühr 1-20 Mitarbeiter  EUR 126,06
Grundgebühr ab 21 Mitarbeiter    EUR 209,51

                    

Sonderregelung Kleinkinder unter 2 Jahren:

  • keine Einhebung der Grundgebühr



Fälligkeit:

vierteljährlich und zwar jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres