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Gültig ab 01.01.2024:
Zusätzlich zur Abfallabfuhrgebühr ist eine jährliche Grundgebühr zu entrichten, die nach Personen je Haushalt gestaffelt ist:
inkl. 10% USt.
vierteljährlich und zwar jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres
ACHTUNG:Die Höhe der vierteljährlichen Abfallabfuhrgebühren verändert sich, sobald sich die Anzahl der Restmüllabfuhren verändert! (10 oder 11 Abfuhren im Jahr!)