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Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen/Betriebe:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird vom Gemeinderat der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr festgelegt und beschlossen.
Die Berechnung des Steuermessbetrages erfolgt durch das zuständige Finanzamt und nicht durch die Gemeinde!