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Wachhunde sind gemäß dem Oö. Hundehaltegesetz 2002 Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Betrieben und sonstigen Betrieben gehalten werden und hiefür geeignet sind.
Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Haltereigenschaft NICHT das ganze Haushaltsjahr über besteht.
31. März eines jeden Jahres