Hundeabgabe Wachhund

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt20,00 €

Wachhunde sind gemäß dem Oö. Hundehaltegesetz 2002 Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Betrieben und sonstigen Betrieben gehalten werden und hiefür geeignet sind.

Vorschreibung Hundeabgabe:

Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Haltereigenschaft NICHT das ganze Haushaltsjahr über besteht.


Fälligkeit Hundeabgabe:

31. März eines jeden Jahres